Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt - Meldeamt | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7915 Telefon: 04283 893-7916 Telefax: 04283 893-7908 E-Mail: meldeamt@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
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