Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Samtgemeinde Tarmstedt ist bemüht, in Zukunft ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Samtgemeinde Tarmstedt und deren Unterseiten.