Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Erschließungsbestätigung
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt - Bauamt | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7944 Telefax: 04283 893-7909 E-Mail: info@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
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