Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt - Meldeamt | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7915 Telefon: 04283 893-7916 Telefax: 04283 893-7908 E-Mail: meldeamt@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
|
zurück