Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Tarmstedt
Samtgemeinde Tarmstedt - Schulamt / Wirtschaftsförderung | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7936 Telefax: 04283 893-7909 E-Mail: info@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
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Samtgemeinde Tarmstedt - Haupt- und Personalamt | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7936 Telefax: 04283 893-7909 E-Mail: info@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.