Wenn Sie Wirbeltiere, die keine Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln wollen, müssen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen.
Über die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags nzw. der vollständigen Unterlagen durch die zuständige Behörde entschieden. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung vorliegen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.