Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt - Meldeamt | |
Hepstedter Straße 9 27412 Tarmstedt Telefon: 04283 893-7915 Telefon: 04283 893-7916 Telefax: 04283 893-7908 E-Mail: meldeamt@tarmstedt.deHomepage: https://www.tarmstedt.de |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.