Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt
Hepstedter Straße 9
27412 Tarmstedt
Telefon: 04283 893-7900
Telefax: 04283 893-7909
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.t­arms­tedt.­de/
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 18:15
Freitag 08:00 - 12:00 

Allgemeine Informationen

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Meldeschein
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass  als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

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