Zweitwohnungssteuer Befreiung

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Tarmstedt
Hepstedter Straße 9
27412 Tarmstedt
Telefon: 04283 893-7900
Telefax: 04283 893-7909
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.t­arms­tedt.­de/
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 13:30 - 18:15
Freitag 08:00 - 12:00 

Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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