Standesamt

Informationen zur Lebenslage

Das Standesamt begleitet Sie durch ihr ganzes Leben. Es registriert Ihre Geburt, schließt Ihre Ehe und stellt auch die Sterbeurkunde aus. Dazwischen gibt es noch viele Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten "Personenstandsfällen". 

DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen. Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
DetailinformationenzuklappenGeburtenregister
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet: - die Vor- und Familiennamen des Kindes, - Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes, - die Vor- und Familiennamen der Eltern - auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind...
DetailinformationenzuklappenGeburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
DetailinformationenzuklappenAnzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung): Die Person,   -die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und -die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet...
DetailinformationenzuklappenHeirat anmelden
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe...
DetailinformationenzuklappenFamilienname Änderung
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder –scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenBeantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht. Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen. Mit...
DetailinformationenzuklappenBeantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
DetailinformationenzuklappenEheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
DetailinformationenzuklappenEheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
DetailinformationenzuklappenVorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
-Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. -Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort. Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich. Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen,...
DetailinformationenzuklappenNamensrechtliche Erklärung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen: Bei Ehegatten: -nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland -Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner -Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe Bei Kindern: -Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils -Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann ...
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
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